Oberscheid Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Tätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsberechtigten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Die von uns übergebenen Informationen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe von Informationen an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger zur Zahlung der vereinbarten oder, falls eine Vereinbarung nicht vorliegt, der ortsüblichen Provision verpflichtet, wenn der Dritte den Hauptvertrag, ohne dass mit uns ein Maklervertrag zustande gekommen ist, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

3. Wir sind dazu berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages bzw. eines gleichwertigen Vertrages. Die Höhe der Provision richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Sollte eine solche nicht bestehen, richtet sie sich nach der ortsüblichen Provision.

5. Die Bedingungen des Vertrages sind uns von unserem Vertragspartner spätestens zwei Wochen nach dem wirksamen Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.

6. Gegen unsere Forderungen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers aufgerechnet werden.

7. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposees schriftlich mitzuteilen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, falls es sich bei unserem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt, unser Geschäftssitz.

9. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.