Energieausweis Ravensburg

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer und -vermieter. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes und ermöglicht es Interessenten, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten.

In Ravensburg gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen, die je nach Art des Gebäudes und dessen Nutzung ausgestellt werden können. Dazu zählen der Bedarfsausweis, der Verbrauchsausweis und der vorläufige Energieausweis.

Energieausweis-Pflicht: Wer benötigt einen Energieausweis in Ravensburg?

Der Energieausweis dient zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und soll für eine bessere Vergleichbarkeit im Immobilienmarkt sorgen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt und definiert die Grundlagen und Grundsätze für die Ausstellung und Verwendung des Energieausweises. Vorher galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und der neuen Gesetzgebung im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) sind Immobilieneigentümer mit einer Vermietungs- oder Verkaufsabsicht in der Pflicht, die Energiekennwerte und -effizienzklasse ihrer angebotenen Immobilie in Zeitungsanzeigen oder bei Annoncen in Immobilienportalen anzugeben. Bei der ersten Besichtigung muss dem Interessenten ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden können, unabhängig davon, ob das Gebäude in Teilen oder als Ganzes vermietet oder verkauft werden soll.

Beim Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages muss dem künftigen Mieter oder Käufer mindestens eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden. In Immobilieninseraten, egal ob in Printmedien oder im Internet, müssen folgende Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten sein: die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchswert, der oder die wesentlichen Energieträger für die Heizung, das Gebäudebaujahr und die Energieeffizienzklasse.

Für Verstöße gegen diese Vorschrift gilt die Rechtsnorm § 108 GEG 2020. Bußgelder von bis zu 10.000 Euro können bei Verstößen verhängt werden.

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Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen, die je nach Art des Gebäudes und dessen Nutzung ausgestellt werden können. Dazu zählen der Bedarfsausweis, der Verbrauchsausweis und der vorläufige Energieausweis.

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den letzten drei Jahren. Er berücksichtigt dabei Faktoren wie das Nutzerverhalten und die klimatischen Bedingungen und ist daher präziser als ein vorläufiger Energieausweis. Der Verbrauchsausweis eignet sich besonders für ältere Gebäude, bei denen der Energiebedarf aufgrund von baulichen Veränderungen schwer zu ermitteln ist. Der Energieverbrauchswert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben und mit einem Vergleichswert in Form einer Skala von A+ bis H bewertet.

Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung. Er ist präziser als ein Verbrauchsausweis und eignet sich besonders für Neubauten oder sanierte Gebäude, bei denen der Energiebedarf aufgrund von baulichen Veränderungen erheblich verändert wurde. Der Energiebedarfskennwert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben und mit einem Vergleichswert in Form einer Skala von A+ bis H bewertet.

Vorläufige Energieausweis

Ein vorläufiger Energieausweis gibt eine erste Einschätzung zur Energieeffizienz eines Gebäudes und kann vor der Fertigstellung eines Neubaus oder bei fehlenden Daten für einen endgültigen Energieausweis ausgestellt werden. Er basiert auf Erfahrungswerten und Schätzungen und ist daher weniger präzise als ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Ein vorläufiger Energieausweis hat eine begrenzte Gültigkeit und muss durch einen endgültigen Energieausweis ersetzt werden, sobald genügend Daten vorliegen.

 
 
 
 

Energieausweis für Immobilien: Welche Art passt zu meiner Immobilie?

Die Wahl des passenden Energieausweises hängt zunächst davon ab, ob es sich um einen Bestandsbau oder einen Neubau handelt. Bei Neubauten ist der bedarfsorientierte Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben, während bei Bestandsbauten weitere Kriterien berücksichtigt werden müssen.

Um zu bestimmen, welcher Ausweistyp für Ihre Immobilie notwendig ist, gibt es bestimmte Kriterien, die berücksichtigt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem die Anzahl der Wohneinheiten sowie das Datum des Bauantrags.

Ein Beispiel: Wenn Sie ein Einfamilienhaus besitzen, dessen Bauantrag im Mai 1970 genehmigt wurde und das im Jahr 1980 umfassend modernisiert wurde, haben Sie aufgrund der Modernisierung nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis.

Grundsätzlich wird jedoch der bedarfsorientierte Energieausweis aufgrund seiner exakteren Aussagekraft empfohlen, auch wenn bei Bestandsbauten die Wahl zwischen einem verbrauchsbasierten und einem bedarfsbasierten Energieausweis besteht.

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Im Falle eines Verkaufsobjekts in Form einer Eigentumswohnung liegt in der Regel bereits ein Energieausweis vor. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Objektmanagement in die Hände einer Hausverwaltung gelegt wurde. Bei Häusern sieht die Situation jedoch anders aus. Da ein Energieausweis nur bei Neuvermietungen oder Verkäufen verpflichtend ist, gibt es in Ravensburg viele Haushalte, die noch keinen Nachweis besitzen. Dies ist jedoch keine Seltenheit, da viele Eigenheime seit Jahrzehnten ohne Veränderung des Eigentümers bewohnt werden.

Die wichtigsten Fragen
zu Energieausweise in Ravensburg

Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf eines Gebäudes und soll eine bessere Vergleichbarkeit im Immobilienmarkt ermöglichen.

Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten möchten, benötigen einen Energieausweis. Auch öffentliche Gebäude und große Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.

Es gibt den Verbrauchsausweis, den Bedarfsausweis und den vorläufigen Energieausweis.

Ein Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den letzten drei Jahren, während ein Bedarfsausweis den Energiebedarf eines Gebäudes berechnet.

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Sie können einen Energieausweis bei einem zertifizierten Energieberater beantragen.

Im Energieausweis müssen Informationen über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf des Gebäudes sowie Angaben zur Energieeffizienzklasse und den energetischen Sanierungsmöglichkeiten enthalten sein.

Bei Verstößen gegen die Energieausweis-Pflicht können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Ein zertifizierter Energieberater kann Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweises helfen.

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Martina Ehrle-Huber

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