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Diese denkmalgeschützte Villa aus 1910 ist eines der letzten grösseren Villenanwesen in Konstanz in dieser Bestlage. Im Musikerviertel mit diesem Parkauftritt und den Umbaumöglichkeiten einzigartig. In Zusammenarbeit mit den Denkmalamt und den Baubehörden wurde eine Genehmigung zur Sanierung und Aufteilung in ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 6 Wohnungen genehmigt. Baugenehmigung liegt vor. Sanierung muss auf eigene Kosten durchgeführt werden. Denkmalabschreibung möglich. Eine einmalige Gelegenheit stilvoll zu wohnen und ggf. zu arbeiten in diesem wunderschönen Villenviertel. Natürlich kann das Objekt auch im Ganzen als eine Einheit von Ihnen genutzt werden. Baugenehmigung und weitere Informationen gern nach schriftlicher Kontaktaufnahme. Herr Oberscheid ist Ihr Ansprechpartner.
Die stilvolle Villa befindet sich im Konstanzer Stadtteil Petershausen-Ost, genannt auch Musikerviertel. Neuhauser Strasse 19 – Ecke Alpenstrasse. Dies ist seit Generationen das hochwertigste und beliebteste Villenviertel mit fussläufigem Anschluss an den See. Eine sonnige und ruhige Lage aber gleichzeitig in der Nähe zur gepflegten Altstadt und Einkaufsmöglichkeiten. Im direkten Umfeld finden Sie den Yachtclub, Tennisclub, Freibad Hörnle und die Bodenseetherme als auch das Spielcasino Konstanz und den Lorettowald. Das darf sich wirklich Beste Lage nennen. Erholung und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten als auch berufliche Nutzungsmöglichkeiten sind hier ausgezeichnet gegeben.
Denkmalgeschützte Villa
Baugenehmigung mit Aufteilungsmöglichkeiten
Beste Lage in Konstanz
Hohe Räume
Denkmalsanierungsabschreibung
Büro und Wohnnutzung möglich
Sanierungsobjekt
Park
Tiefgarage möglich
Sanierungsobjekt mit individuellen Aufteilungsmöglichkeiten. Denkmalabschreibung. Sehr begehrte Lage. In 1 Minute am See.
Die Käuferprovision in Höhe von 4,76 inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, ist mit Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluß) verdient und fällig. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf Angaben, die uns vom Auftraggeber überlassen wurden. Wir weisen darauf hin, dass wir für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen. Die Vermittelnden und Nachweisenden, Oberscheid Immobilien und/oder deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter § 328 BGB). Das übergebene/übersendete Exposee gilt als Nachweis gemäß §11 MaBV. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt Ihnen bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Auf Wunsch stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Auskünften zum Objekt zur Verfügung.
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